1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die
Vertragsverhältnisse zwischen www.karaoke-zürich.ch Service und ihren
Vertragspartnern [Kunden / Mieter].
2. Vertrag Verträge zwischen www.karaoke-zürich.ch
Service und ihren Kunden entstehen durch- Annahme eines schriftlichen
Angebotes- schriftlicher Vertrag- das gesprochene Wort oder Buchung zusage, Auftrags Bestätigung
durch Mail, Buchung durch Mail, definitive Reservierung durch Mail.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein
Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach
Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal
Sfr. 150 Rücktritt bis 70 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der
vereinbarten Gage Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der
vereinbarten Gage Rücktritt bis 45Tage vor der Veranstaltung: 100 % der
vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung
durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden
die Stornokosten gesondert geregelt.
Bei Einbezahlten beträgen werden bei Stornierung in Gutschrift ausgehändigt und kann
innerhalb eines Jahr wieder neu für einen neuen Event eingelöst werden.
Ein Rücktritt seitens Event DJ
Service ist möglich durch:- technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige
Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko
trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach
Stärke zum Schutz der Gäste und des Materials zu Verspätungen oder
Abbruch kommen. Fällt die Anlage infolge Bruch, Verlust oder
höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Ist
das Mietmaterial nicht vollständig vorhanden oder sogar Defekt
bitte umgehend per. SMS oder E-Mail mitteilen vor dem Anlass! Nicht
zurück gesendete Sachen werden volle umfänglich dem Mieter verrechnet.
Wird das Material nicht am vereinbarten Termingerecht zurückgegeben
werden alle Kosten für den unnötigen aufwand dem Mieter übertragen.
5. Gage: Wird vom Veranstalter vor-oder nach der Veranstaltung an karaoke-zürich.ch in bar ausbezahlt wenn nicht anders abgemacht ist. Verlängerungen der Veranstaltung erhöht sich die Gage von karaoke-zürich.ch pro Angebrochene Stunde um CHF 200.- nach Ablauf der Schriftlich abgemachte Zeit nach Vertag (Zahlbar nach Spielschluss in Bar). Informationen über die Höhe der Gage von karaoke-zürich.ch darf nicht an Dritten weitergegeben werden.
6. Nicht Fristgerecht Rückgaberechte Wahre gemäss Vertag (Karaoke Anlagen Wochenendmiete müssen immer wieder am Dienstag wieder bei Vermieter sein, auch ohne Vertrag. Verzögerung wir berechnet Punkt 6. Verrechnet) wird wie folgt angerechnet. Erster Tag + 20.- Sfr, Zweiter Tag + 40.- Sfr, dritter Tag + 60.- Sfr, vierter Tag 80.- Sfr. Wird die wahre nicht fristegerecht nach Vertrag wie gewünscht zurück gesendet und es kommt zu einer Stornierung einen neuen Auftrag kommt es zu einer Konventionalstrafe über die Gesamtgage des Mietvertrag für den Mieter.
7. Defektes Material durch unsachgerechte Behandlung oder Lagerung oder sogar Diebstahl wir zu 100% des Neu Preises dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden. Nicht zurück gebrachtes Material werden nach 14Tagen nach dem vertraglichen Veranstaltungsdatum nach dem Neuwert verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden. Alle Schäden oder Böswillige Beschädigungen am Mietmaterial durch das Publikum, Gäste, haftet immer der Mieter / Veranstalter oder Auftraggeber. Die Jukebox dürfen nicht auf den Kopf gestellt werde weil so die Platten oder Geld Münzen nicht die Mechanik beschädigt werde könnte.
8. Ein Rücktritt seitens www.karaoke-zürich.ch ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz des Auto und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt das Auto infolge Unfall, Reparatur, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Karaoke-zürich.ch kann die Vorliegende AGB`s mit allen Bestandteilen sind jederzeit einseitig zu ändern. Der Vermieter kann den Mietvertrag ausserordentlich und fristlos Kündigen. Als wichtige Gründe gelten: Unfall, Tod, Kranheit, Naturkatastrophen, Berufliche gründen, bei schlechten Wetterverhältnisse (Schnee, Regen, Match, Eisgefahr, Schlechtem Wetter), www.karaoke-zürich.ch kann nicht haftbar gemacht werden!
9. Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA, Prinzipiell ist immer der Veranstalter / Kunden – also z. B. der Diskotheken-Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA.
10. Hüpfburgen Reinigung: Bei unsachgemässer Rückgabe wird nach Aufwand gereinigt (Std. Ansatz 150.- SFr. ). Wird ein Eventspiele im Sand, Rasen oder Schlamm, Regen betrieben ist nach dem Event Special eine Reinigung erforderlich inkl. Trocknen der Anlage (Std. Ansatz 150.- SFr. pro Angebrochene Stunde).
11. Anfahrts Special
Bewilligungen von Polizei, mit
Special Transportmittel wie auch mit Bahn oder Schiff,
Luftseilbahn werden immer von
Kunden getragen oder Gezahlt.
12. Übergabe des Mietmaterial: Der Mieter anerkennt, dass sich das
Mietmaterial in gutem äusseren und in funktionierten Zustand befindet
und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich das
Mietmaterial bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und
diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine
Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des
Mietmaterials. Bei Defekten kaputten zurück gebrachten Geräten werden
dem Mieter umgehend in Rechnung gestellt. Das Mitmatrial bestimmt der
Vermieter wenn das Mitmatrial Geliefert wird und abgeholt wird! Der
Vermieter hat das recht denn Rücklieferungsort zu bestimmen innert 7
Tage nach der Miete. Es kann auch etwas weiter sein werde der Abholort.
Der Mieter hat zu sorgen das Vermieter schon 14. Tagen vor dem Event
Datum Geliefert werden kann! Muss das Mietmaterial bei Mieter
Abgeholt/Geliefert werden weil es nicht zurückbringen kann wir Pauschal
100.- Sfr. pro Lieferung verlangen.
Kann Wahre nicht
Geliefert oder Abgeholt werden weil nimmt vor Ort ist beim Abgemachten
Termin werden Pauschal 100.- Sfr. pro Anfahrtsweg verechnet!
Gerichtsstand ist Luzern. Gerichts
und Betreibung Kosten gehen immer zu lasten des Mieters!

A. Lindenmann
Tel. 079 350 34 34
E-Mail. karoke-zuerich@gmx.ch

Bitte geben Sie bei Anfragen per. E-Mail folgende Angaben an.
- Ort der Veranstaltung- Genaue Zeit und dauer
der Veranstaltung
- Datum
- ca. Anzahl Besucher
- Webseite von
Veranstaltungsort
- Adresse und Telefon
Nr.
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Tel. 079 350 34 34
E-Mail.karoke-zuerich@gmx.ch