Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von www.Karaoke-Zürich.ch

1. Vertragspartner  Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen www.karaoke-zürich.ch Service und ihren Vertragspartnern [Kunden / Mieter].

2. Vertrag Verträge zwischen www.karaoke-zürich.ch Service und ihren Kunden entstehen durch- Annahme eines schriftlichen Angebotes- schriftlicher Vertrag- das gesprochene Wort oder Buchung zusage, Auftrags Bestätigung durch Mail, Buchung durch Mail, definitive Reservierung durch Mail.

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal  Sfr. 150 Rücktritt bis 70 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 45Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Bei Einbezahlten beträgen werden bei Stornierung in Gutschrift ausgehändigt und kann innerhalb eines Jahr wieder neu für einen neuen Event eingelöst werden. Ein Rücktritt seitens Event DJ Service ist möglich durch:- technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Gäste und des Materials zu Verspätungen oder  Abbruch kommen. Fällt die Anlage infolge Bruch, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Ist  das Mietmaterial nicht vollständig vorhanden oder sogar Defekt bitte umgehend per. SMS oder E-Mail mitteilen vor dem Anlass! Nicht zurück gesendete Sachen werden volle umfänglich dem Mieter verrechnet. Wird das Material nicht am vereinbarten Termingerecht zurückgegeben werden alle Kosten für den unnötigen aufwand dem Mieter übertragen. Der Mieter ist  bis zur Übernahem Vermieters immer zu 100% immer haftbar und Verantwortlich für das Mietmaterial. Aufnahme aller Art ist für schulungszwecke und für interne zwecke möglich und zum Schutz von Missbrauch und Bleiweiß Material möglich.

 

4. Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. Sfr. 50.- oder nach Aufwand verrechnet.

5. Gage: Wird vom Veranstalter vor-oder nach der Veranstaltung an karaoke-zürich.ch in bar ausbezahlt wenn nicht anders abgemacht ist. Verlängerungen der Veranstaltung  erhöht sich  die Gage von karaoke-zürich.ch pro Angebrochene Stunde um CHF 200.- nach Ablauf der Schriftlich abgemachte Zeit nach Vertag  (Zahlbar nach Spielschluss in Bar). Informationen über die Höhe der Gage von karaoke-zürich.ch darf nicht an Dritten weitergegeben werden.

6. Nicht Fristgerecht Rückgaberechte Wahre gemäss Vertag (Karaoke Anlagen Wochenendmiete müssen immer wieder am Dienstag wieder bei Vermieter sein, auch ohne Vertrag. Verzögerung wir berechnet Punkt 6. Verrechnet) wird wie folgt angerechnet. Erster Tag + 20.- Sfr, Zweiter Tag + 40.- Sfr, dritter Tag + 60.- Sfr, vierter Tag 80.- Sfr.  Wird die wahre nicht fristegerecht nach Vertrag wie gewünscht zurück gesendet und es kommt zu einer Stornierung einen neuen Auftrag kommt es zu einer Konventionalstrafe über die Gesamtgage des Mietvertrag für den Mieter.

7. Defektes Material durch unsachgerechte Behandlung oder Lagerung oder sogar Diebstahl  wir zu 100% des Neu Preises dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden.  Nicht zurück gebrachtes  Material werden nach 14Tagen nach dem vertraglichen Veranstaltungsdatum nach dem Neuwert verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden. Alle Schäden oder Böswillige Beschädigungen am Mietmaterial durch das Publikum, Gäste, haftet immer der Mieter / Veranstalter oder Auftraggeber. Die Jukebox dürfen nicht auf den Kopf gestellt werde weil so die Platten oder Geld Münzen nicht die Mechanik beschädigt werde könnte.

8. Ein Rücktritt seitens www.karaoke-zürich.ch  ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz des Auto und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt das Auto infolge Unfall, Reparatur, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Karaoke-zürich.ch  kann die Vorliegende AGB`s mit allen Bestandteilen sind jederzeit einseitig zu ändern. Der Vermieter kann den  Mietvertrag ausserordentlich und fristlos Kündigen. Als wichtige Gründe gelten: Unfall, Tod, Kranheit, Naturkatastrophen, Berufliche gründen, bei schlechten Wetterverhältnisse (Schnee, Regen, Match, Eisgefahr, Schlechtem Wetter), www.karaoke-zürich.ch kann nicht haftbar gemacht werden!

9. Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA, Prinzipiell ist immer der Veranstalter / Kunden – also z. B. der Diskotheken-Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA.

10. Hüpfburgen Reinigung: Bei unsachgemässer Rückgabe wird nach Aufwand gereinigt (Std. Ansatz 150.- SFr. ). Wird ein Eventspiele im Sand, Rasen oder Schlamm, Regen betrieben ist nach dem Event Special eine Reinigung erforderlich inkl. Trocknen der Anlage (Std. Ansatz 150.- SFr. pro Angebrochene Stunde).

11. Anfahrts Special Bewilligungen von Polizei,  mit Special Transportmittel wie auch mit Bahn oder Schiff,  Luftseilbahn werden immer von Kunden getragen oder Gezahlt.

12. Übergabe des Mietmaterial: Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietmaterial in gutem äusseren und in funktionierten Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich das Mietmaterial bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietmaterials. Bei Defekten kaputten zurück gebrachten Geräten werden dem Mieter umgehend in Rechnung gestellt. Das Mitmatrial bestimmt der Vermieter wenn das Mitmatrial Geliefert wird und abgeholt wird! Der Vermieter hat das recht denn Rücklieferungsort zu bestimmen innert 7 Tage nach der Miete. Es kann auch etwas weiter sein werde der Abholort. Der Mieter hat zu sorgen das Vermieter schon 14. Tagen vor dem Event Datum Geliefert werden kann! Muss das Mietmaterial bei Mieter Abgeholt/Geliefert werden weil es nicht zurückbringen kann wir Pauschal 100.- Sfr.  pro Lieferung verlangen. Kann Wahre nicht Geliefert oder Abgeholt werden weil nimmt vor Ort ist beim Abgemachten Termin werden Pauschal 100.- Sfr. pro Anfahrtsweg verechnet!  

 

 

 

    

Gerichtsstand ist Luzern. Gerichts und Betreibung Kosten gehen immer zu lasten des Mieters! Zusatzaufwand für E-Mail Schreiben, nicht zurückgebrachte Wahre, Defekte Wahre, Beitreibungen  wird wie folgt berechnet Stundenansatz von 180.- Sfr.

Fragen

Für Fragen bez. AGB stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung!

A. Lindenmann
Tel. 079 350 34 34

E-Mail. karoke-zuerich@gmx.ch

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Bitte geben Sie bei Anfragen per.  E-Mail folgende  Angaben an.

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- Genaue Zeit und dauer
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